AUSGEZEICHNET Basierend auf 45 Bewertungen Katharina Ferreira2025-04-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super professionell, einfühlsam, freundlich. Die Online Kurse sind informativ und gut aufbereitet. Die persönliche Beratung erfolgt zeitnah und ist sehr hilfreich. Danke für alles!! Kerstin Kern2025-04-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Da es uns im ersten Lebensjahr unserer Tochter nicht möglich war, eine Hebamme "live" vor Ort zu engagieren haben wir mehrere online- Beratungen von Katharina in Anspruch genommen. Termine haben wir recht kurzfristig erhalten. Die Beratung war durchwegs gut und freundlich, wir konnten trotz der irgendwann natürlich beschränkten Möglichkeiten eines online- Meetings fast alle Probleme gemeinsam lösen. Wir waren sehr zufrieden und würden Katharinas Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Liebe Grüsse! Anja Kohfink2025-03-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sympathische Hebamme!! Der Kurs ist sehr abwechslungsreich, kurzweilig und macht echt viel Spaß! Katharina hat uns sehr viele hilfreiche Übungen gezeigt und bietet stets ihre Unterstützung bei der korrekten Ausführung an! MAD2025-02-27Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Katharina ist eine super liebe und fürsorgliche Hebamme. Ich habe bei ihr den Online Rückbildungskurs gemacht und es hat so viel Spaß gemacht weil Katharina viel Humor rein bringt und Dinge auch einfach unverblümt und ehrlich anspricht. Sie geht auf alle Teilnehmerinnen ein und bietet wirklich für alle Level das passende an. Ich würde sofort wieder einen Kurs buchen. sndadns2025-02-19Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Katharina ist super. Sie wusste schon alles bevor ich ihr meine Situation überhaupt vollständig geschildert habe. Sie konnte mir alles ziemlich gut erklären und jegliche Angst nehmen. Daher absolute Empfehlung für diesen Hebammen-Dienst und die Arbeit von Katharina! Kristine Lusis2025-02-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe am Kurs „Erste Hilfe für Säuglinge und Kinder“ teilgenommen, und der Kurs hat all meine Erwartungen übertroffen. Ich habe nicht nur alle meine Fragen beantwortet bekommen, sondern auch zahlreiche neue und vielfältige Informationen erhalten. Der Kurs ist äußerst informativ, und ich kann ihn allen werdenden oder frischgebackenen Eltern nur wärmstens empfehlen. Katharina vermittelt die Inhalte auf eine sehr interessante und leicht verständliche Weise, sodass die Zeit wie im Flug verging. Vielen herzlichen Dank! Anna Noetzel2024-12-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Der Kurs zur Beikost bei Katharina war echt klasse! Ihre Tipps haben mir sehr gefallen. Kann ich nur empfehlen! Sibina Rangelova2024-12-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Das Online Format ermöglicht die regelmäßige Teilnahme an dem Kurs, da mit einem Säugling immer kurzfristig etwas dazwischen kommen kann. Katherina korrigiert auch digital jeden bei den Übungen und beschreibt die Durchführungen sehr detailliert und gut verständlich mit Bildern. Kursdauer ist sehr kurzweilig und ich habe sehr viele Tipps und Anregungen mitgenommen.Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
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Krankenkassen bezahlen Hebammenhilfe im Rahmen des Leistungskataloges. Dazu gehören auch Online-Beratungen im Rahmen der Schwangerschschaft, des Wochenbettes und der Säuglingszeit.
Erfahre alles Wichtige für gesetzlich und privat Versicherte, von Kostenübernahmen bis zu speziellen Services. Kläre deine Fragen und nutze die Vorteile deiner Versicherung optimal.
Erfahre die wichtigsten Informationen und Unterschiede der Krankenkassenleistungen für gesetzlich und privat Versicherte.
Jede Frau hat das Recht auf Hebammenberatung und -unterstützung. Die Grundlage dazu liefert das Sozialgesetzbuch in Deutschland. Die Versorgung mit Hebammenhilfe wird nach §134a SGB V geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei übergreifend die Kosten für die Schwangere, bzw. Mutter.
Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe so lange Du stillst, mindestens aber bis Dein Baby 9 Monate alt ist. Deine Krankenkasse übernimmt in dieser Zeit die Beratungen, wenn Du die Menge nicht überschreitest, die Dir zusteht. Hebammen kennen sich aber auch mit älteren Kindern aus oder haben Antworten auf Fragen zur Verhütung oder bei Kinderwunsch. Auch da kannst Du die Beratung der Notdiensthebamme erfragen. Deine Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber nur, wenn sie kulant ist. Buche den Termin dann einfach als Selbstzahlerin. Du bekommst dann eine Rechnung, die Du bei der Krankenkasse einreichen kannst.
Grundsätzlich muss eine gesetzlich Versicherte Frau nicht in Vorleistung gehen. Die Hebammen rechnen direkt mit der Krankenkasse der Versicherten ab. Dazu werden die Daten zur Versicherung abgefragt.v
Die Hebammen, auch unsere Notdiensthebammen, rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Du musst dich um nichts kümmern, außer im Vorfeld deine Krankenkassendaten an uns zu übermitteln.
Wir benötigen deine Versicherungnummer, den Namen des Versicherers, dein Geburtsdatum und das errechnete Geburtsdatum deines Kindes. Zusätzlich erheben wir Kontaktinformationen, damit wir dich entsprechend unserer Service kontaktieren können.
Deine so übermittelten Daten werden in Deutschland zur Abrechnung mit den Krankenkassen gespeichert. Anderweitig werden sie nicht verwendet.
Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn du einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hast, der Schwangerschaft und Mutterschaft enthält, dann hast du den gleichen Anspruch wie die gesetzlichen Frauen. Das ist bei fast allen privaten Krankenversicherungen eingeschlossen. Die Beihilfe übernimmt diesen Bereich in jedem Fall. Die Hebammenhilfe wird in den Privatgebührenordnungen der Bundesländer geregelt. Wir halten uns an die Privatgebührenordnung von Bremen.
Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe so lange Du stillst, mindestens aber bis Dein Baby 9 Monate alt ist. Hebammen kennen sich aber auch mit älteren Kindern aus oder haben Antworten auf Fragen zur Verhütung oder bei Kinderwunsch. Auch da kannst Du die Beratung der Notdiensthebamme erfragen. Deine Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber nur, wenn sie kulant ist.
Du bekommst Deine Beratung und kannst ganz unkompliziert unseren Bezahlservice nutzen. Du reichst dann nur noch unsere Rechnung bei Deiner Krankenkasse ein und bekommst von dort Dein Geld zurück.
Wir berechnen für die Beratung den Preis für Selbstzahler. Dieser liegt deutlich unter dem Satz, den Deine Krankenkasse übernehmen würde. Du wirst also keine Probleme mit der Kostenübernahme bekommen. Betrag für Selbstzahler ab.
Wir benötigen deinen Namen, dein Geburtsdatum, deine Adresse und das Geburtsdatum, bzw. den errechneten Geburtstermin deines Kindes. Zusätzlich erheben wir Kontaktinformationen, damit wir dich entsprechend unserer Service kontaktieren können
Deine so übermittelten Daten werden in Deutschland zur Abrechnung mit den Krankenkassen gespeichert. Anderweitig werden sie nicht verwendet.
Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn du zweites Elternteil oder Angehöriger bist, oder nicht in Deutschland krankenversichert bist, kannst du unsere online Hebammenberatung als Selbstzahler*in nutzen. Gleiches gilt für dich, wenn du das Budget an Hebammenhilfe bei einer anderen Hebamme aufgebraucht hast. Wenn du die Höchstgrenze der Kassenversorgung (Budgetgrenze) erreicht hast, können wir nicht für dich abrechnen. Du kannst die Selbstzahlerbelege bei deiner Krankenkasse einreichen. Dein/e Krankenkassenmitarbeiter/in kann diese nämlich im Rahmen einer Kulanzregelung an dich erstatten.
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