Krankenkasse
Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte
Krankenkassen bezahlen Hebammenhilfe im Rahmen des Leistungskataloges. Dazu gehören auch Online-Beratungen im Rahmen der Schwangerschschaft, des Wochenbettes und der Säuglingszeit.
Erfahre alles Wichtige für gesetzlich und privat Versicherte, von Kostenübernahmen bis zu speziellen Services. Kläre deine Fragen und nutze die Vorteile deiner Versicherung optimal.
Bekannt aus
FAQ zu Krankenkassenleistungen
Erfahre die wichtigsten Informationen und Unterschiede der Krankenkassenleistungen für gesetzlich und privat Versicherte.
Gesetzliche Versicherung
Jede Frau hat das Recht auf Hebammenberatung und -unterstützung. Die Grundlage dazu liefert das Sozialgesetzbuch in Deutschland. Die Versorgung mit Hebammenhilfe wird nach §134a SGB V geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei übergreifend die Kosten für die Schwangere, bzw. Mutter.
Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe so lange Du stillst, mindestens aber bis Dein Baby 9 Monate alt ist. Deine Krankenkasse übernimmt in dieser Zeit die Beratungen, wenn Du die Menge nicht überschreitest, die Dir zusteht. Hebammen kennen sich aber auch mit älteren Kindern aus oder haben Antworten auf Fragen zur Verhütung oder bei Kinderwunsch. Auch da kannst Du die Beratung der Notdiensthebamme erfragen. Deine Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber nur, wenn sie kulant ist. Buche den Termin dann einfach als Selbstzahlerin. Du bekommst dann eine Rechnung, die Du bei der Krankenkasse einreichen kannst.
Grundsätzlich muss eine gesetzlich Versicherte Frau nicht in Vorleistung gehen. Die Hebammen rechnen direkt mit der Krankenkasse der Versicherten ab. Dazu werden die Daten zur Versicherung abgefragt.v
Die Hebammen, auch unsere Notdiensthebammen, rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Du musst dich um nichts kümmern, außer im Vorfeld deine Krankenkassendaten an uns zu übermitteln.
Wir benötigen deine Versicherungnummer, den Namen des Versicherers, dein Geburtsdatum und das errechnete Geburtsdatum deines Kindes. Zusätzlich erheben wir Kontaktinformationen, damit wir dich entsprechend unserer Service kontaktieren können.
Deine so übermittelten Daten werden in Deutschland zur Abrechnung mit den Krankenkassen gespeichert. Anderweitig werden sie nicht verwendet.
Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Private Versicherung
Wenn du einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hast, der Schwangerschaft und Mutterschaft enthält, dann hast du den gleichen Anspruch wie die gesetzlichen Frauen. Das ist bei fast allen privaten Krankenversicherungen eingeschlossen. Die Beihilfe übernimmt diesen Bereich in jedem Fall. Die Hebammenhilfe wird in den Privatgebührenordnungen der Bundesländer geregelt. Wir halten uns an die Privatgebührenordnung von Bremen.
Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe so lange Du stillst, mindestens aber bis Dein Baby 9 Monate alt ist. Hebammen kennen sich aber auch mit älteren Kindern aus oder haben Antworten auf Fragen zur Verhütung oder bei Kinderwunsch. Auch da kannst Du die Beratung der Notdiensthebamme erfragen. Deine Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber nur, wenn sie kulant ist.
Du bekommst Deine Beratung und kannst ganz unkompliziert unseren Bezahlservice nutzen. Du reichst dann nur noch unsere Rechnung bei Deiner Krankenkasse ein und bekommst von dort Dein Geld zurück.
Wir berechnen für die Beratung den Preis für Selbstzahler. Dieser liegt deutlich unter dem Satz, den Deine Krankenkasse übernehmen würde. Du wirst also keine Probleme mit der Kostenübernahme bekommen. Betrag für Selbstzahler ab.
Wir benötigen deinen Namen, dein Geburtsdatum, deine Adresse und das Geburtsdatum, bzw. den errechneten Geburtstermin deines Kindes. Zusätzlich erheben wir Kontaktinformationen, damit wir dich entsprechend unserer Service kontaktieren können
Deine so übermittelten Daten werden in Deutschland zur Abrechnung mit den Krankenkassen gespeichert. Anderweitig werden sie nicht verwendet.
Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
Nur wenige Klicks
Wann Selbstzahlerleistungen nutzen?
Wenn du zweites Elternteil oder Angehöriger bist, oder nicht in Deutschland krankenversichert bist, kannst du unsere online Hebammenberatung als Selbstzahler*in nutzen. Gleiches gilt für dich, wenn du das Budget an Hebammenhilfe bei einer anderen Hebamme aufgebraucht hast. Wenn du die Höchstgrenze der Kassenversorgung (Budgetgrenze) erreicht hast, können wir nicht für dich abrechnen. Du kannst die Selbstzahlerbelege bei deiner Krankenkasse einreichen. Dein/e Krankenkassenmitarbeiter/in kann diese nämlich im Rahmen einer Kulanzregelung an dich erstatten.