Gesetzliche Versicherung

1. Was steht jeder Schwangeren oder Mutter zu?

Jede Frau hat das Recht auf Hebammenberatung und -unterstützung. Die Grundlage dazu liefert das Sozialgesetzbuch in Deutschland. Die Versorgung mit Hebammenhilfe wird nach §134a SGB V geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei übergreifend die Kosten für die Schwangere, bzw. Mutter.

2. Wie lange kann eine Hebamme hinzugezogen werden?

Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe so lange Du stillst, mindestens aber bis Dein Baby 9 Monate alt ist.  Deine Krankenkasse übernimmt in dieser Zeit die Beratungen, wenn Du die Menge nicht überschreitest, die Dir zusteht. Hebammen kennen sich aber auch mit älteren Kindern aus oder haben Antworten auf Fragen zur Verhütung oder bei Kinderwunsch. Auch da kannst Du die Beratung der Notdiensthebamme erfragen. Deine Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber nur, wenn sie kulant ist. Buche den Termin dann einfach als Selbstzahlerin. Du bekommst dann eine Rechnung, die Du bei der Krankenkasse einreichen kannst.

3. Muss man in Vorleistung / Vorkasse gehen?

Grundsätzlich muss eine gesetzlich Versicherte Frau nicht in Vorleistung gehen. Die Hebammen rechnen direkt mit der Krankenkasse der Versicherten ab. Dazu werden die Daten zur Versicherung abgefragt.

4. Wie wird die Beratung abgerechnet?

Die Hebammen, auch unsere Notdiensthebammen, rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Du musst dich um nichts kümmern, außer im Vorfeld deine Krankenkassendaten an uns zu übermitteln.

5. Welche Daten werden dazu erhoben?

Wir benötigen deine Versicherungnummer, den Namen des Versicherers, dein Geburtsdatum und das errechnete Geburtsdatum deines Kindes. Zusätzlich erheben wir Kontaktinformationen, damit wir dich entsprechend unserer Service kontaktieren können.

6. Werden meine Daten anderweitig verwendet?

Deine so übermittelten Daten werden in Deutschland zur Abrechnung mit den Krankenkassen gespeichert. Anderweitig werden sie nicht verwendet. 

Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Private Versicherung

1. Was steht jeder Schwangeren oder Mutter zu?

Wenn du einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hast, der Schwangerschaft und Mutterschaft enthält, dann hast du den gleichen Anspruch wie die gesetzlichen Frauen. Das ist bei fast allen privaten Krankenversicherungen eingeschlossen. Die Beihilfe übernimmt diesen Bereich in jedem Fall. Die Hebammenhilfe wird in den Privatgebührenordnungen der Bundesländer geregelt. Wir halten uns an die Privatgebührenordnung von Bremen.

2. Wie lange kann eine Hebamme hinzugezogen werden?

Du hast Anspruch auf Hebammenhilfe so lange Du stillst, mindestens aber bis Dein Baby 9 Monate alt ist. Hebammen kennen sich aber auch mit älteren Kindern aus oder haben Antworten auf Fragen zur Verhütung oder bei Kinderwunsch. Auch da kannst Du die Beratung der Notdiensthebamme erfragen. Deine Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber nur, wenn sie kulant ist.

3. Muss man in Vorleistung / Vorkasse gehen

Du bekommst Deine Beratung und kannst ganz unkompliziert unseren Bezahlservice nutzen. Du reichst dann nur noch unsere Rechnung bei Deiner Krankenkasse ein und bekommst von dort Dein Geld zurück.

4. Wie wird die Beratung abgerechnet?

Wir berechnen für die Beratung den Preis für Selbstzahler. Dieser liegt deutlich unter dem Satz, den Deine Krankenkasse übernehmen würde. Du wirst also keine Probleme mit der Kostenübernahme bekommen. Betrag für Selbstzahler ab. 

5. Welche Daten werden dazu erhoben?

Wir benötigen deinen Namen, dein Geburtsdatum, deine Adresse und das Geburtsdatum, bzw. den errechneten Geburtstermin deines Kindes. Zusätzlich erheben wir Kontaktinformationen, damit wir dich entsprechend unserer Service kontaktieren können

6. Werden meine Daten anderweitig verwendet?

Deine so übermittelten Daten werden in Deutschland zur Abrechnung mit den Krankenkassen gespeichert. Anderweitig werden sie nicht verwendet. 

Wir erheben zusätzlich anonyme Daten beim Surfen auf unserer Webseite. Dazu findest du mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Wann empfehlen wir, unsere Leistungen als Selbstzahler zu nutzen?

Wenn gesetzlich versicherte Frauen unsere Leistung in Anspruch nehmen, aber zusätzlich bereits eine Hebamme haben, sollte man sicherheitshalber als Selbstzahler unseren Dienst nutzen. Grund hierfür sind die Krankenkassen, die die direkte Abrechnung der Hebammen meist auf eine Hebamme begrenzen. Auf diese Weise ausgestellte Hebammenbelege kannst du dennoch von deiner Krankenkasse erstatten lassen.

Sollte es aber sein, dass du die Höchstgrenze der Kassenversorgung erreicht hast, können wir nicht für dich abrechnen. Du kannst mit der Selbstzahler-Rechnung um eine Kostenerstattung bitten.